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Vervielfältiger-Tabelle 2026 (§ 14 BewG) – Alle Kapitalwertfaktoren für Nießbrauch & Wohnrecht

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Vervielfältiger-Tabelle 2026 (§ 14 BewG) – Alle Kapitalwertfaktoren für Nießbrauch & Wohnrecht

Vervielfältiger-Tabelle 2026: Die komplette amtliche Übersicht

Wer den Wert eines Nießbrauchs, Wohnrechts oder einer Leibrente für steuerliche Zwecke berechnen will, braucht den richtigen Vervielfältiger nach § 14 BewG. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige amtliche Tabelle für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 – nicht nur einen Auszug.

Quelle: BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 (GZ IV D 4 - S 3104/00002/013/003), berechnet nach der Allgemeinen Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes mit einem Zinssatz von 5,5 %.

Inhaltsverzeichnis

So verwenden Sie die Tabelle

Der Kapitalwert eines lebenslangen Nutzungsrechts berechnet sich nach der Formel:

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger

  1. Jahreswert ermitteln: In der Regel die Netto-Kaltmiete × 12. Bei Eigennutzung gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.
  2. Obergrenze prüfen: Der Jahreswert darf maximal den Immobilienwert ÷ 18,6 betragen (§ 16 BewG).
  3. Vervielfältiger ablesen: Maßgeblich sind das vollendete Lebensalter am Bewertungsstichtag und das Geschlecht der berechtigten Person.
  4. Multiplizieren – fertig ist der Kapitalwert.

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Die komplette Vervielfältiger-Tabelle 2026 (Bewertungsstichtage ab 1.1.2026)

Vollendetes AlterMännerFrauen
018,40218,465
118,39118,456
218,37518,443
318,35918,430
418,34118,417
518,32218,402
618,30318,387
718,28218,371
818,26018,354
918,23718,336
1018,21318,317
1118,18718,297
1218,16018,276
1318,13218,254
1418,10118,230
1518,07018,206
1618,03718,180
1718,00218,152
1817,96518,124
1917,92618,093
2017,88618,062
2117,84318,028
2217,79917,992
2317,75117,955
2417,70117,915
2517,64917,873
2617,59317,829
2717,53517,783
2817,47317,735
2917,40917,683
3017,34017,629
3117,26917,572
3217,19317,511
3317,11317,448
3417,03017,382
3516,94217,312
3616,85017,238
3716,75317,160
3816,65217,078
3916,54516,993
4016,43416,903
4116,31716,808
4216,19316,709
4316,06516,604
4415,93016,494
4515,78816,379
4615,64016,258
4715,48516,130
4815,32315,997
4915,15515,856
5014,97715,711
5114,79415,557
5214,60515,398
5314,40615,230
5414,19915,054
5513,98314,873
5613,76214,680
5713,53314,481
5813,29314,273
5913,04814,058
6012,79813,832
6112,53813,601
6212,27213,359
6312,00213,108
6411,72512,849
6511,44412,583
6611,15512,306
6710,86012,020
6810,56111,725
6910,25111,421
709,93811,107
719,61910,780
729,29310,447
738,96010,105
748,6279,754
758,2829,393
767,9369,022
777,5868,648
787,2308,271
796,8687,885
806,5097,490
816,1587,100
825,7986,703
835,4416,305
845,0895,908
854,7435,512
864,4115,133
874,0864,765
883,7784,418
893,4964,086
903,2343,770
912,9843,480
922,7643,217
932,5662,975
942,3932,764
952,2262,558
962,0762,384
971,9512,226
981,8432,094
991,7711,987
1001,6801,897

Hinweis: Diese Werte gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026. Für frühere Stichtage sind die jeweils damals gültigen BMF-Tabellen anzuwenden.

Rechenbeispiel: Nießbrauch einer 70-jährigen Frau

PositionWert
Immobilienwert500.000 €
Monatliche Netto-Kaltmiete1.500 €
Jahreswert (1.500 € × 12)18.000 €
Obergrenze § 16 BewG (500.000 € ÷ 18,6)26.882 € – nicht überschritten
Vervielfältiger (Frau, 70 Jahre)11,107
Kapitalwert des Nießbrauchs199.926 €

Der steuerlich maßgebliche Wert der Immobilie sinkt bei einer Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt also von 500.000 € auf rund 300.000 € – oft genug, um mit den Freibeträgen komplett unter der Schenkungssteuer zu bleiben.

Befristeter Nießbrauch: Vervielfältiger nach § 13 BewG

Ist das Nutzungsrecht auf eine feste Laufzeit begrenzt, gilt nicht die Lebenserwartung, sondern die Tabelle zu § 13 BewG (Auszug):

LaufzeitVervielfältiger
5 Jahre4,388
10 Jahre7,745
15 Jahre10,314
20 Jahre12,279

Bei lebenslangen Rechten mit zusätzlicher Höchstlaufzeit gilt der niedrigere der beiden Werte.

Häufige Fragen zur Vervielfältiger-Tabelle 2026

Warum ändern sich die Vervielfältiger jedes Jahr? Das Bundesfinanzministerium passt die Faktoren jährlich an die aktuelle Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes an. Für 2026 basiert die Tabelle auf der Sterbetafel 2022/2024 (veröffentlicht am 22. Juli 2025).

Welches Alter ist maßgeblich? Das vollendete Lebensalter am Bewertungsstichtag – also der letzte Geburtstag vor dem Stichtag (z. B. Tag der notariellen Schenkung).

Warum haben Frauen höhere Vervielfältiger als Männer? Weil die statistische Lebenserwartung von Frauen höher ist. Das Nutzungsrecht läuft voraussichtlich länger und ist damit mehr wert.

Gilt die Tabelle auch für das Wohnrecht? Ja. Für die steuerliche Bewertung von Wohnrecht und Nießbrauch gilt dieselbe Tabelle – nur der Jahreswert kann sich unterscheiden, da das Wohnrecht keine Vermietung erlaubt.

Wo finde ich die offizielle Quelle? Im BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Unsere Tabelle gibt die amtlichen Werte vollständig und unverändert wieder.

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